Erweiterung der Klasse B auf Schlüsselzahl 196 (B196)

Fahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl 196

  • Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 196 erteilt werden für Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu          125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.
  • Mindestalter: 25 Jahre
  • Vorbesitz: Klasse B seit mindestens 5 Jahren
  • Spezielle Fahrerschulung für das Führen von Krafträdern der Klasse A1 gemäß Anlage 7b der FeV

Fahrerschulung für das Führen von Krafträdern der Klasse A1

Voraussetzung für die Erteilung der Fahrerlaubnis mit der Schlüsselzahl 196 ist die erfolgreiche Teilnahme an einer Fahrerschulung von mindestens neun Unterrichtseinheiten von jeweils 90 Minuten.
Ziel der Schulung ist die Befähigung zum sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Führen eines Kraftrades der Klasse A1.

Theoretischer Schulungsstoff

Die theoretische Schulung beträgt mindestens vier Unterrichtseinheiten zu jeweils 90 Minuten und entspricht dem klassenspezifischen Zusatzstoff für Motorrad-Fahrschüler aus der Anlage 2.1 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung.
Praktischer Schulungsstoff

Die praktische Schulung beträgt mindestens fünf Unterrichtseinheiten zu jeweils 90 Minuten. In diesen Unterrichtseinheiten sind mindestens die Sachgebiete nach Anlage 3 Nummer 17.2 und Anlage 4 Nummer 1 und 2 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung zu schulen. Sollten diese Fahrstunden ausreichen, müssen weitere Fahrstunden nach Bedarf gemacht werden.

Die Berechtigung gilt nur im Inland.

Mit der Eintragung der Schlüsselzahl 196 wird keine Fahrerlaubnis der der Klasse A1 erworben, so dass die Erweiterung  auf die Klasse A2 nach §15Abs.3FeV nicht möglich ist.

Nach Abschluss der Schulung bekommt man eine Teilnahmebescheinigung und die legt man dem Bürgeramt zum Eintrag in den Führerschein vor.